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Brandschutz in der Befestigungstechnik




                     Der Befestigungstechnik kommt im Brandschutz eine entscheidende Bedeutung zu,
                    etwa die Funktionstauglichkeit und Standfestigkeit von Geländern, Leitungssystemen,
                                    Brandschutztüren oder Deckenelementen zu sichern.





            Die Bemessung der Dübel im Brandfall erfolgt nach
            der Technischen Regel EOTA TR020 oder nach
            Brandschutzgutachten.

            Die Kennzeichnung und Klassifikation von Ankern und Dübeln
            erfolgt allgemein zweistufig:

            1  Brandverhalten (z. B. nicht brennbar)
            2  Feuerwiderstandsdauer (z. B. R90)
            Hierzu sind die gesetzlichen Regelungen gemäß Schlussentwurf
            des Delegated Acts „Brandverhalten“ zu beachten.

            EOTA TR020 ermöglicht nur Leistungsangaben für Dübel, die   Vor der Brandprüfung
            eine ETA für gerissenen Beton haben! Inzwischen dient ein
            neues Beurteilungspapier des Deutschen Instituts für Bautechnik
            (DIBt) zur Bestimmung der charakteristischen Lastwerte und der
            entsprechenden Feuerwiderstandsdauer.

            Der Teilsicherheitsbeiwert auf der Einwirkungsseite wird für den
            Brandfall mit γ  = 1,0 angesetzt.
                      M
            Die obigen Informationen sowie Werte in den Dübelzulassun-                                              16
            gen, beziehen sich jeweils auf die ungeschützte und somit direkt
            beflammten Anschlüsse mit Dübeln.
            Alternativ können Dübel auch durch Brandschutzplatten abge-
            schottet und somit vor direkter Beflammung geschützt werden.

            Für die Befestigung von Fassadensystemen kann angenommen   Während der Brandprüfung                        Basiswissen
            werden, dass die Tragfähigkeit des bestimmten Kunststoffschraub-
            dübels in Beton mit einem Außendurchmesser von 10 mm und
            einer Metallschraube mit einem Durchmesser von 7 mm und
            einer Verankerungstiefe von h  >= 50 mm und einer Kunststoff-
                                  ef
            hülse aus Polyamid PA6 einen ausreichenden Feuerwiderstand
            von mindestens 90 Minuten (R90) besitzt, wenn die zulässige
            Last (keine dauernde zentrische Zuglast) ≤ 0,8 kN ist. Feuer-
            schutztüren werden im System geprüft, ebenso die Befestigung
            von Brandschutzplatten.









                                                               Nach der Brandprüfung






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