Page 216 - fischer Hauptkatalog Befestigungstechnik
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Nagelanker FNA II
TECHNISCHE DATEN
Maschinensetzgerät FNA S-SDS Maschinensetzgerät FNA S-SBO Handsetzgerät FNA S-H
Artikelbezeichnung Art.-Nr. Technische Details Verkaufseinheit
[Stück]
Das ideale Setzgerät für die Serienmontage mit SDS-plus-Auf- 4
FNA S-SDS 061547 für alle FNA II mit Nagelkopf 1
nahme zum Eintreiben der FNA II mit einem Bohrhammer.
Für die kraftsparende unde schnelle Montage zum Aufsetzen
FNA S-SBO 061548 für alle FNA II mit Nagelkopf 1
auf den Bohrer.
z. B. für die Befestigung von Montageschienen. Schlagdorn mit
für alle FNA II mit metrischem
FNA S-H 095990 Außendurchmesser von 15 mm für die Installation von FNA II 1
Gewinde M6
M6 von Hand.
LASTEN
Nagelanker FNA II
galvanisch verzinkt / nicht rostender Stahl / hochkorrosionsbeständiger Stahl
1)
4)
Zulässige Lasten einer Befestigungsstelle bei Mehrfachbefestigung in gerissenem und ungerissenem Normalbeton Minimale Abstände bei
6)
der Festigkeit C20/25 (∼B25) - C50/60 (∼B55). gleichzeitiger Reduzierung der Last
3)
Typ Werkstoff Effektive Veranke- Minimale Max. Montage- Zulässige Last Erforderlicher Erforderlicher Min. Min.
rungstiefe Bauteildicke drehmoment Randabstand für Achsabstand für Achsabstand Randabstand
Max. Last Max. Last
h ef h min T inst F zul 2) c s s min 5) c min 5)
[mm] [mm] [Nm] [kN] [mm] [mm] [mm] [mm] Schwerlast-Befestigungen / Stahlanker
FNA II 6 x 25 gvz 25 - 1,4
gvz
FNA II 6 x 30 A 4 30 - 2,4
C
FNA II 6 x 25 M6 gvz 25 4 1,4 100 100
gvz 80 für s ≥ 200 für c ≥ 200 40 40
FNA II 6 x 30 M6 A 4 30 4 2,4
C
FNA II 6 x 30 M8 gvz 30 4 2,4
FNA II 6 x 25 OE gvz 25 - 0,7
Für die Bemessung ist der gesamte Zulassungsbescheid ETA - 06/0175 zu beachten.
1) Es sind die in der Zulassung geregelten Teilsicherheitsbeiwerte der Widerstände sowie ein Teilsicherheitsbeiwert der Einwirkung =1,4 berücksichtigt.
F
2) Gültig für Zuglast, Querlast und Schrägzug unter jedem Winkel. Bei Querlasten mit Hebelarm (Biegung) sowie bei reduzierten Rand- und Achsabständen (Dübelgruppen) siehe Zulassung.
3) Bei Betonfestigkeit C 12/15 siehe Zulassung.
4) Eine Mehrfachbefestigung nach ETAG 001 Teil 6 ist definiert durch mindestens 3 Befestigungsstellen mit jeweils mindestens einem Dübel und einer zulässigen Last pro Befestigungsstelle von 1,4 kN oder
durch mindestens 4 Befestigungsstellen mit jeweils mindestens einem Dübel und einer zulässigen Last pro Befestigungsstelle von 2,1 kN.
5) Kleinster möglicher Achs- bzw. Randabstand bei gleichzeitiger Reduzierung der zulässigen Last.
6) Eine Befestigungsstelle (Befestigungspunkt) ist definiert als Einzelanker oder Dübelgruppen von 2 oder 4 Ankern.
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