Page 344 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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Bild gemäß DIN EN ISO 14122-4:2016
Einsatzbereich
Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen Spalt beim Austritt darf nicht größer als
60 – 75 mm sein
Unabhängig von der Steighöhe gilt: Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur
Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der
Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe
erlaubt, da die Rettung von Personen durch den mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden
Rückenschutz behindert wird) Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und
Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit Die Verbindung zum Steigschutz muss von
hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. einem gesicherten Standplatz aus herzustellen
Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz
zur jeweiligen Steigleiteranlage ab ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem
Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des gesicherten Zugang
Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch
einen verantwortlichen Sachverständigen für
Standsicherheit erbracht werden
Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird
immer benötigt
Wenn es die Zugangssituation erfordert, müssen
bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete
Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre)
gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein
Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile
höher geführt werden
Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die
Überschneidung des Rückenschutzes
mindestens 2.000 mm betragen
An ungesicherten Ausstiegsstellen sind
beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die
Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
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