Page 344 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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          Bild gemäß DIN EN ISO 14122-4:2016



          Einsatzbereich

          Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen       ƒ Spalt beim Austritt darf nicht größer als
                                                            60 – 75 mm sein
          Unabhängig von der Steighöhe gilt:                 ƒ Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur
            ƒ Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem   ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der
           Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht       obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe
           erlaubt, da die Rettung von Personen durch den   mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden
           Rückenschutz behindert wird)                      ƒ Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und
            ƒ Arbeitsmedizinische Untersuchung zur          Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
           Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit     ƒ Die Verbindung zum Steigschutz muss von
           hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a.      einem gesicherten Standplatz aus herzustellen
           Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung)       und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz
           zur jeweiligen Steigleiteranlage ab              ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem
            ƒ Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des        gesicherten Zugang
           Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch
           einen verantwortlichen Sachverständigen für
           Standsicherheit erbracht werden
            ƒ Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird
           immer benötigt
            ƒ Wenn es die Zugangssituation erfordert, müssen
           bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete
           Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre)
           gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein
            ƒ Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile
           höher geführt werden
            ƒ Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die
           Überschneidung des Rückenschutzes
           mindestens 2.000 mm betragen
            ƒ An ungesicherten Ausstiegsstellen sind
           beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die
           Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich


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