Page 340 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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Bild gemäß den aktuellen Ausgaben der Normen DIN 18799-1 und DIN 18799-3
Einsatzbereich
An Gebäuden für Wartungs- und An ungesicherten Ausstiegsebenen sind
Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die
bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
Vorschriften – bitte senden Sie uns Ihre Anfrage Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur
Unabhängig von der Steighöhe gilt: ersten Sprosse 100 – 400 mm
Als Absturzsicherung kann entweder Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste
Rückenschutz oder Steigschutz verwendet Sprosse auf Höhe der Ausstiegsebene liegen
werden (Kombination nicht erlaubt, da die Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei
Rettung von Personen durch den
Rückenschutz behindert wird) Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter
mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei
Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße
Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit ebenfalls eingehalten werden
hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und
Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung)
der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Die Verbindung zum Steigschutz muss von
einem gesicherten Standplatz aus herzustellen
Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch und zu lösen sein
einen verantwortlichen Sachverständigen für
Standsicherheit erbracht werden. Bei Neubauten Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest
von Masten und Schornsteinen sowie reinen mit Geländer und einem gesicherten Zugang
Beton- oder Stahlbauten, kann dies alternativ Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme
vom Bauleiter/Hersteller des Bauwerkes muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen
bestätigt werden. um die Seitenholme herum mindestens 75 mm
Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur
immer benötigt Steigleiteranlage gehören)
Die senkrechte Überschneidung von
aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss
mindestens 1.680 mm betragen
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