Page 340 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
P. 340

www.steigtechnik.de





















  06












          Bild gemäß den aktuellen Ausgaben der Normen DIN 18799-1 und DIN 18799-3



          Einsatzbereich

          An Gebäuden für Wartungs- und                      ƒ An ungesicherten Ausstiegsebenen sind
          Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten       beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die
          bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere      Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
          Vorschriften – bitte senden Sie uns Ihre Anfrage    ƒ Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
                                                             ƒ Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur
          Unabhängig von der Steighöhe gilt:                ersten Sprosse 100  –  400 mm
            ƒ Als Absturzsicherung kann entweder             ƒ Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste
           Rückenschutz oder Steigschutz verwendet          Sprosse auf Höhe der Ausstiegsebene liegen
           werden (Kombination nicht erlaubt, da die         ƒ Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei
           Rettung von Personen durch den
           Rückenschutz behindert wird)                     Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter
                                                            mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei
            ƒ Arbeitsmedizinische Untersuchung zur          Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße
           Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit   ebenfalls eingehalten werden
           hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a.       ƒ Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und
           Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung)
           der jeweiligen Steigleiteranlagen ab             Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
            ƒ Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des         ƒ Die Verbindung zum Steigschutz muss von
                                                            einem gesicherten Standplatz aus herzustellen
           Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch     und zu lösen sein
           einen verantwortlichen Sachverständigen für
           Standsicherheit erbracht werden. Bei Neubauten     ƒ Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest
           von Masten und Schornsteinen sowie reinen        mit Geländer und einem gesicherten Zugang
           Beton- oder Stahlbauten, kann dies alternativ     ƒ Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme
           vom Bauleiter/Hersteller des Bauwerkes           muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen
           bestätigt werden.                                um die Seitenholme herum mindestens 75 mm
            ƒ Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird        betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur
           immer benötigt                                   Steigleiteranlage gehören)
            ƒ Die senkrechte Überschneidung von
           aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss
           mindestens 1.680 mm betragen




          340
   335   336   337   338   339   340   341   342   343   344   345