Page 243 - fischer Hauptkatalog Befestigungstechnik
P. 243

Nagelanker FNA II RB · Schwerlast-Befestigungen/Stahlanker


                  Technische Daten
                  2-Stufen Zange (FNA II RB)




                  FNA RB Z 2-Stufen-Zange
                                           Geeignet für                           Verkaufseinheit
                                   Art.-Nr.                                       [Stück]
                   Artikelbezeichnung
                   FNA RB Z        531142  Zange zur Demontage des FNA II RB      1

                  Lasten
                                                                                                                           4
                   Nagelanker FNA II RB

                   Zulässige Lasten eines Einzeldübels¹ˆ für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von redundanten nichttragenden Systemen* in Normalbeton C20/25 bis C50/60²ˆ.
                   Für die Bemessung ist die gesamte aktuelle Europäische Technische Bewertung ETA-06/0175 zu beachten.
                                                                            Gerissener und ungerissener Beton
                              Werkstoff/      Effektive      Minimale       Zulässige Last (F );
                                                                                     zul
                              Oberfläche      Verankerungstiefe  Bauteildicke  minimale Achs- (s min ) und Randabstände (c min )
                                                                            bei reduzierten Lasten
                                              h              h              F ³ˆ           s              c
                                              ef             min            zul            min            min
                   Typ                        [mm]           [mm]           [kN]           [mm]           [mm]
                   FNA II 6 x 30 RB  R        30             80             2,4            40             40
                              HCR             30             80             2,4            40             40
                   * Zusätzlich zur obigen Lasttabelle ist für die Mehrfachbefestigung nicht tragender Systeme folgendes zu berücksichtigen:
                    Eine Mehrfachbefestigung (redundantes System) nach EN 1992-4 und CEN/TR 17079 ist definiert durch
                    - mindestens 3 Befestigungspunkte (pro zu befestigendes Bauteil) mit jeweils mindestens einem Dübel und einer zulässigen Last pro Befestigungspunkt von 1,4 kN
                    - oder durch mindestens 4 Befestigungspunkte (pro zu befestigendes Bauteil) mit jeweils mindestens einem Dübel und einer zulässigen Last pro Befestigungspunkt von 2,1 kN
                    - Zusätzlich ist nachzuweisen, dass die Steifigkeit des Anbauteils so groß sein muss, dass bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Befestigungselements die Belastung auf
                       benachbarte Befestigungspunkte übertragen werden kann, ohne die Anforderungen an das Anbauteil im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit oder Tragsicherheit zu gefährden.
                    Für weitere Details siehe EN 1992-4 Abschnitt 7.3 und CEN/TR 17079.
                   ¹ˆ Bemessung gemäß EN 1992-4:2018 (für statische und quasi-statische Belastungen). Es sind die in der Bewertung geregelten Teilsicherheitsbeiwerte der Widerstände sowie ein Teilsi-
                    cherheitsbeiwert der Einwirkung von γ  = 1,4 berücksichtigt.
                                        F
                   ²ˆ Für Betonfestigkeit C12/15 siehe ETA.
                   ³ˆ Gültig für Zuglast, Querlast und Schrägzug unter jedem Winkel. Bei Kombinationen von Zug- und Querlasten sowie Biegemomenten ist eine Bemessung unter Beachtung der gesamten
                    ETA und des Bemessungsverfahrens der EN 1992-4:2018 notwendig.










































                                                                                                                     243



         GD_KP_$KT-FIDE2021-$KP-04STAHL_#SDE_#APR_#V1.indb   243                                                 05.11.2021   08:45:34
   238   239   240   241   242   243   244   245   246   247   248