Page 404 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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Die Auswahl der richtigen Leiterlänge
und Gerüsthöhe
Welche Leitergröße/-länge wird benötigt? Die EU Richtlinie 2009/104/EG (ehemals 2001/45/EG)
enthält die Anforderung, dass die Benutzer jederzeit sicher stehen und sich sicher festhalten können.
In Deutschland wird dies durch die BetrSichV §3(1) umgesetzt, die fordert, dass Arbeitsmittel für die
auszuführenden Arbeiten geeignet sein müssen.
Beim Übersteigen auf Dachflächen, Objekte etc. muss die Leiter
mindestens 1,0 m über die Austrittsebene überstehen, sofern
nicht andere Vorrichtungen (z. B. steckbare Ausstiegsholme)
ein sicheres Festhalten erlauben
Anlegeleitern dürfen nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse*
bestiegen werden
Zur einfachen Bestimmung des richtigen Anlegewinkels dient
die sogenannte Ellenbogenmethode
Beidseitig begehbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittobersten
Stufe/Sprosse* bestiegen werden
Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit
aufgesetzter Schiebeleiter” dürfen nur bis zur fünftobersten
Stufe/Sprosse* bestiegen werden
Stehleitern mit Plattform und Podestleitern müssen so gewählt
werden, dass der Benutzer die maximal erforderliche Arbeits-
höhe, ohne sich strecken zu müssen, von der Plattform aus
erreichen kann
* Gemäß TRBS 2121 Teil 2 wird zum Arbeiten auf Sprossenleitern passendes Zubehör,
z. B. Einhängetritt oder MaxxStep, benötigt.
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