Page 404 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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          Die Auswahl der richtigen Leiterlänge

          und Gerüsthöhe



          Welche Leitergröße/-länge wird benötigt? Die EU Richtlinie 2009/104/EG (ehemals 2001/45/EG)
          enthält die Anforderung, dass die Benutzer jederzeit sicher stehen und sich sicher festhalten können.
          In Deutschland wird dies durch die BetrSichV §3(1) umgesetzt, die fordert, dass Arbeitsmittel für die
          auszuführenden Arbeiten geeignet sein müssen.



                             ƒ Beim Übersteigen auf Dachflächen, Objekte etc. muss die Leiter
                            mindestens 1,0 m über die Austrittsebene überstehen, sofern
                            nicht andere Vorrichtungen (z. B. steckbare Ausstiegsholme)
                            ein sicheres Festhalten erlauben




                             ƒ  Anlegeleitern dürfen nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse*
                            bestiegen werden







                             ƒ Zur einfachen Bestimmung des richtigen Anlegewinkels dient
                            die sogenannte Ellenbogenmethode







                             ƒ Beidseitig begehbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittobersten
                            Stufe/Sprosse* bestiegen werden







                             ƒ  Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit
                            aufgesetzter Schiebeleiter” dürfen nur bis zur fünftobersten
                            Stufe/Sprosse* bestiegen werden






                             ƒ Stehleitern mit Plattform und Podestleitern müssen so gewählt
                            werden, dass der Benutzer die maximal erforderliche Arbeits-
                            höhe, ohne sich strecken zu müssen, von der Plattform aus
                            erreichen kann





         * Gemäß TRBS 2121 Teil 2 wird zum Arbeiten auf Sprossenleitern passendes Zubehör,
         z. B. Einhängetritt oder MaxxStep, benötigt.




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