Page 402 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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         Gesamtübersicht


         Normen, Gesetze und Vorschriften






          Normen


                          Zutreffende Normen  Die Norm beschreibt und gilt für …  Die Norm gilt nicht für …

                                          tragbare Leitern für unterschiedlichste Einsatz-
                                          zwecke, z. B. Anlege-, Schiebe-, Steh-, Mehrzweck-    Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch,
          Tragbare Leitern  DIN EN 131-1 bis 4
                                          und Gelenkleitern für die Benutzung durch 1 Person    wie Feuerwehrleitern, Dachleitern sowie Tritte
                                          mit max. 150 kg
                                          tragbare Aufstiege mit ein oder mehreren Stufen bei
                                          denen die oberste Fläche max. 1,0 m hoch und zum    Leiter wie z. B. ein- oder beidseitig begehbare
          Tritte          DIN EN 14183
                                          Betreten vorgesehen ist für die Benutzung durch 1   Stufenstehleitern
                                          Person mit max. 150 kg
                                          tragbare Teleskopanlegeleiter und -stehleitern für die
          Teleskopleitern  DIN EN 131-6                                   Leitern mit Schiebeelementen
                                          Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg

                                          mobile Podestleitern mit einem Arbeitspodest von    tragbare Leitern nach EN 131-1 oder -4, Leitern nach
          Podestleitern   DIN EN 131-7    max. 1 m 2  Fläche, einer Podesthöhe von max. 5,0 m    EN 1147, Tritte nach EN 14183, ortsfeste Zugänge
                                          und für die Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg  nach EN ISO 14122



          Treppen,                        ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen    für Aufzüge, fahrbare Hubarbeitsbühnen oder für
          Arbeitsbühnen    DIN EN ISO 14122-1 bis 4  z. B. Rampen, Treppen, Überstiege, Geländer,    andere Einrichtungen, die für die Personenbeförderung
          und Laufstege                   Arbeitsbühnen, Laufstege und Steigleitern  zwischen zwei Ebenen vorgesehen sind



                                          ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen mit
                                          Seitenholmen oder Mittelholm. Absturzsicherung in    ortsfeste Steigleitern als Notleitern oder als Zugang zu
          Steigleitern    DIN 18799-1 bis 3
                                          Abhängigkeit von Gesamtsteighöhe; Rückenschutz    maschinellen Anlagen
                                          oder Steigschutz erforderlich
                                          ortsfeste Steigleitern mit Seitenholmen,    ortsfeste Steigleitern als Verkehrswege an baulichen
          Steigleitern    DIN 14094-1
                                          mit Rückenschutz als Notleiteranlage  Anlagen oder als Zugang zu maschinellen Anlagen

                                          fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen
          Rollgerüste     DIN EN 1004-1 und -2  mit einer Plattformhöhe bis 12,0 m (innerhalb von Ge-  Kleingerüste, Fassaden-, oder Schutzgerüste
                                          bäuden) und bis 8,00 m (außerhalb von Gebäuden)

                                          fahrbare Hubarbeitsbühnen mit Personenbeförderung
          Lifte           DIN EN 280-1    bei denen die höhenverstellbare Arbeitsebene nur in   Arbeitsbühnen, Rollgerüste, Kleingerüste
                                          Bodennähe betreten und verlassen werden darf























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