Page 402 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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Gesamtübersicht
Normen, Gesetze und Vorschriften
Normen
Zutreffende Normen Die Norm beschreibt und gilt für … Die Norm gilt nicht für …
tragbare Leitern für unterschiedlichste Einsatz-
zwecke, z. B. Anlege-, Schiebe-, Steh-, Mehrzweck- Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch,
Tragbare Leitern DIN EN 131-1 bis 4
und Gelenkleitern für die Benutzung durch 1 Person wie Feuerwehrleitern, Dachleitern sowie Tritte
mit max. 150 kg
tragbare Aufstiege mit ein oder mehreren Stufen bei
denen die oberste Fläche max. 1,0 m hoch und zum Leiter wie z. B. ein- oder beidseitig begehbare
Tritte DIN EN 14183
Betreten vorgesehen ist für die Benutzung durch 1 Stufenstehleitern
Person mit max. 150 kg
tragbare Teleskopanlegeleiter und -stehleitern für die
Teleskopleitern DIN EN 131-6 Leitern mit Schiebeelementen
Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg
mobile Podestleitern mit einem Arbeitspodest von tragbare Leitern nach EN 131-1 oder -4, Leitern nach
Podestleitern DIN EN 131-7 max. 1 m 2 Fläche, einer Podesthöhe von max. 5,0 m EN 1147, Tritte nach EN 14183, ortsfeste Zugänge
und für die Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg nach EN ISO 14122
Treppen, ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen für Aufzüge, fahrbare Hubarbeitsbühnen oder für
Arbeitsbühnen DIN EN ISO 14122-1 bis 4 z. B. Rampen, Treppen, Überstiege, Geländer, andere Einrichtungen, die für die Personenbeförderung
und Laufstege Arbeitsbühnen, Laufstege und Steigleitern zwischen zwei Ebenen vorgesehen sind
ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen mit
Seitenholmen oder Mittelholm. Absturzsicherung in ortsfeste Steigleitern als Notleitern oder als Zugang zu
Steigleitern DIN 18799-1 bis 3
Abhängigkeit von Gesamtsteighöhe; Rückenschutz maschinellen Anlagen
oder Steigschutz erforderlich
ortsfeste Steigleitern mit Seitenholmen, ortsfeste Steigleitern als Verkehrswege an baulichen
Steigleitern DIN 14094-1
mit Rückenschutz als Notleiteranlage Anlagen oder als Zugang zu maschinellen Anlagen
fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen
Rollgerüste DIN EN 1004-1 und -2 mit einer Plattformhöhe bis 12,0 m (innerhalb von Ge- Kleingerüste, Fassaden-, oder Schutzgerüste
bäuden) und bis 8,00 m (außerhalb von Gebäuden)
fahrbare Hubarbeitsbühnen mit Personenbeförderung
Lifte DIN EN 280-1 bei denen die höhenverstellbare Arbeitsebene nur in Arbeitsbühnen, Rollgerüste, Kleingerüste
Bodennähe betreten und verlassen werden darf
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