Page 953 - WS Befestigungstechnik
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Prüfungen und Annahmen:
                                    Fertigungskontrollen, Sonderprüfungen                              zur Übersicht


       Für „Mechanische Verbindungselemente” (Schrauben, Muttern und Zubehörteile) sind sämtliche funktionsrelevanten äußeren und in-
       neren Merkmale in DIN-, ISO- oder EN-Normen detailliert geregelt – und zwar in:
       –  Produkt-Normen (z.B. DIN 931/ISO 4014)              –   Grund-/Funktions-Normen (z.B. DIN 13, 267/ISO 898, 4759, 3269…)
         Angaben über Figur des Produktes, zugeordnete Ausführung  Regelungen für gemeinsame Merkmale der verschiedenen
         und Produktklasse (Toleranzgruppe), übliche Festigkeitsklassen  Produkte wie z.B. Gewinde, Toleranzen, Oberflächenausfüh-
         und/oder Werkstoffe und Nennmaße. Außerdem enthält jede  rungen, Korrosionsschutz, mechanische Eigenschaften und
         Produktnorm „normative Verweise” auf mitgeltende Grund-/  entsprechende Werksprüfprogramme – und auch Annahme-
         Funktions-Normen.                                      Prüfbedingungen.
       Durch Benennung eines Artikels mit einer Produktnorm-Nummer sind alle verwiesenen Grundnormen als „Technische Lieferbedingungen”
       automatisch mitgeltend einbezogen - dies gilt auch für nicht genormte Gewinde- und Formteile - wenn keine besonderen Vereinbarun-
       gen zwischen Besteller und Lieferant getroffen wurden.
       Normen können immer nur einen allgemeinen Standard für Produkte „für allgemeine Verwendung” regeln – das gilt auch für „Mechanische
       Verbindungselemente” (Å ISO 3269/8992). Für über diese normativen Regelungen hinausgehende höhere Anforderungen für spezielle
       Einsatzfälle ist es Aufgabe des Verwenders, die Vorgaben zu definieren und nötige zusätzliche Prüfanforderungen zu bestimmen.
       1. Qualitätskontrollen in der Fertigung:
       In Grund-/Funktions-Normen sind Prüfprogramme und -Verfahren vorgegeben, nach denen der Hersteller durch ständige Stichproben-
       kontrollen die Einhaltung normgerechter Qualität seiner Erzeugnisse sicherzustellen hat. Neben den obligatorischen Kontrollen auf
       Maßhaltigkeit und Oberflächenzustand werden u.a. folgende Kontrollen aufgeführt:
       ∙ für Schrauben und ähnliche Gewindeteile (Å z. B. ISO 898-1)  ∙ für Muttern (Å z. B. ISO 898-2)
         – Härteprüfung, Prüfkraftversuch                       – Härteprüfung, Prüfkraftversuch
         – Kopfschlag-/Schrägzugversuch                         – Aufweitversuch
         – Randentkohlungsprüfung
       Welches Prüfverfahren im Schiedsfall gilt ist in den Normen vorgegeben. Alle genormten mechanischen Eigenschaften gelten im
       Allgemeinen bei Raumtemperatur (ca. +20 °C).

       2. Zusätzliche Prüfungen – Prüfbescheinigungen
       Für besondere Anforderungen und/oder sicherheitsrelevante Einsatzfälle können zusätzliche artikel- oder einsatzspezifische Prüfungen –
       werksseitig oder durch beauftragte werksunabhängige Sachverständige oder Prüfinstitute – durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser
       Extraprüfungen werden in einer Prüfbescheinigung dokumentiert.
       Art und Umfang dieser zusätzlichen Prüfungen und wer diese durchführen und dokumentieren soll, hat der Verwender aufgrund seiner
       Kenntnisse über Einsatz und besondere Anforderungen (wie z.B. durch Werknormen) zu bestimmen und entsprechend bei Bestellung
       vorzugeben. Die Kosten für zusätzliche Prüfungen sind üblicherweise nicht im Produktpreis enthalten.
       2.1. Prüfbescheinigungen nach ISO 16228
       Für Mechanische Verbindungselemente ist im Mai 2018 die ISO 16228 erschienen und ersetzt DIN 11204. Diese Norm legt die ver-
       schiedenen Arten von Prüfbescheinigungen für mechanische Verbindungselemente fest, in der es auch die 4 Bescheinigungsarten nach
       ISO 10204 gibt, allerdings mit vorangestelltem F (für Fastener), also F2.1, F2.2, F3.1, F3.2. Desweiteren wird der Inhalt der Prüfbescheini-
       gung für mechanische Verbindungselemente festgelegt und kann auf fertig hergestellte mechanische Verbindungselemente angewendet
       werden, wie Bolzen, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, Unterlegscheiben, Stifte, Nieten und so weiter, welche aus Stahl, nichtros-
       tendem Stahl, Nichteisenmetallen oder nichtmetallischen Werkstoffen hergestellt sind. In den Prüfbescheinigungen (F2.2, F3.1, F3.2)
       werden die Prüfergebnisse aus den Zeugnissen der Vormateriallieferanten übernommen und/oder die Referenzprüfungen an den fertigen
       Verbindungselementen aufgenommen. Dies kann bei dem F3.1 durch den eigentlichen Hersteller oder durch den Vertreiber geschehen.
       Die ISO 16228 ist somit eine sinnvolle Zusammenfassung der EN 10204 und DIN 11204 und eine Erleichterung für die Handhabung von
       Prüfbescheinigungen für Verbindungselemente.

       2.2. Prüfinhalte - nach ISO 16228 (ehemals DIN 11204)
       Werden keine Angaben über den Umfang der Prüfinhalte in der Bestellung vereinbart, so gilt ISO 16228.
       Tabelle 1 — Prüfinhalte für mechanische Verbindungselemente (Auszug aus ISO 16228)

                                Art der Kontrolle                                      Art der Kontrolle
       Schrauben Werkstoffeigenschaften/         funktionelle   Muttern  Werkstoffeigenschaften/        funktionelle
                mechanische und physische Eigenschaften  Eigenschaften  mechanische und physische Eigenschaften  Eigenschaften
                Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)           Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)
       Schrauben   Zugfestigkeit   (M)           Gewinde-     Muttern   Prüflast (A)                    Gewinde-
                        a)
       ISO 898-1                                 abnahme (A)  ISO 898-2                                 abnahme (A)
                Härte für vergütete Festigkeitsklasse (M)              Härte für vergütete Festigkeitsklasse (M)
                Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)           Chemische Zusammensetzung außer für F2.2 (M)
       Schrauben   Zugfestigkeit und Bruchdehnung (M)   Gewinde-  Muttern   Prüflast (A)                Gewinde-
       ISO 3506-1  Härte für mechanische Verbindungselemente aus mar- abnahme (A)  ISO 3506-2  Härte für mechanische Verbindungselemente aus mar- abnahme (A)
                tensitischem und ferritischem nichtrostendem Stahl (M)  tensitischem und ferritischem nichtrostendem Stahl (M)
       (M) = Messung, (A) = durch Attributprüfung
       a)  Wenn möglich, muss die Zugfestigkeit an mechanischen Verbindungselementen durch Prüfung an ganzen Schrauben nach dem Prüfprogramm FF nach ISO 898-1 geprüft werden.
        Wenn keine der in ISO 898-1 spezifizierten Zugprüfungen durchführbar ist, muss die Ersatzprüfung, die durchgeführt werden muss, zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden.
       Grundsätzliche Hinweise:
       –  Die durch zusätzliche Prüfungen ermittelten und in Prüfbescheinigungen  –  Alle in 1. und 2. benannten Prüfungen werden allgemein an Stichpro-
         dokumentierten Werte sind keine „zugesicherten Eigenschaften” bzw.  ben durchgeführt. Deren Ergebnisse sind zwar weitgehend repräsentativ
         „Beschaffenheitsgarantien“ im Sinne des § 267 BGB und entlasten den  für das Lieferlos einer Charge – aber eine 100%ige Garantie für jedes
         Verwender nicht von sachgerechter Wareneingangsprüfung (§ 377 HGB).  Teil des Loses kann hieraus ebenso wenig abgeleitet werden wie die
                                                                Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck.

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       TI-252
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