Page 369 - Munk Ratgeber Steigtechnik 2024
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Schachtleiter GFK
Lichte Weite 300 mm / 400 mm
Rechteck-Holme 58 x 25 mm
Geriffelte Sprossen
Verschiedene Wandhalter als Zubehör erhältlich
Leiter- Außen- Lichte UVP ohne Außen- Lichte UVP ohne
Sprossen- länge breite Weite Bestell-Nr. MwSt. breite Weite Bestell-Nr. MwSt.
anzahl
ca. m mm mm Euro mm mm Euro
4 1,12 350 300 64004 117,00 450 400 64104 136,00 Abb. Bestell-Nr. 64007 06
5 1,40 350 300 64005 147,00 450 400 64105 173,00
6 1,68 350 300 64006 179,00 450 400 64106 206,00
7 1,96 350 300 64007 208,00 450 400 64107 237,00
8 2,24 350 300 64008 237,00 450 400 64108 261,00
9 2,52 350 300 64009 269,00 450 400 64109 311,00
10 2,80 350 300 64010 297,00 450 400 64110 346,00
11 3,08 350 300 64011 327,00 450 400 64111 380,00
12 3,36 350 300 64012 357,00 450 400 64112 415,00
13 3,64 350 300 64013 386,00 450 400 64113 444,00
14 3,92 350 300 64014 417,00 450 400 64114 476,00
15 4,20 350 300 64015 445,00 450 400 64115 515,00
Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
In Bezug auf die Absturzsicherung sind länderspezifische Regelungen zu berücksichtigen
In Deutschland gelten die technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie das DGUV Regelwerk
Schachtleitern mit mehr als 5 m Fallhöhe müssen mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz
ausgestattet sein, z. B. Steigschutzeinrichtung oder Dreibein mit Höhensicherungsgerät
mit Rettungsfunktion
In Kläranlagen sind Absturzsicherungen bei Fallhöhen von mehr als 3 m erforderlich
(siehe DIN EN 12255-10 und DGUV Regel 103-007)
Besteht die Gefahr des Hineinfallens oder Versinkens in Stoffen, ist unabhängig von der
Fallhöhe eine Einrichtung zum Schutz gegen Absturz erforderlich
Gesonderte Regelungen können in Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft sowie Deponien gelten
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