Page 552 - WS Arbeitsschutz 2020
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10 WISSENSWERT / BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ E/D/E
HILFE IM ERNSTFALL
REGELN AUSSTATTUNG
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Der Erfolg der Ersten Hilfe steht und fällt mit dem Zugriff auf
sind gesetzlich verankert und über die Berufsgenossen schaften – die richtige Ausstattung. Es liegt beim Unternehmen, über deren
als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – umfassend Art, Menge und Aufbewahrungsort zu entscheiden – abhängig
geregelt. So ergibt sich aus den Unfallverhütungs vorschriften von der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieb lichen Gefahren
(UVV) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sowie der Ausdehnung und Struktur des Unternehmens. Selbst
ein weitreichendes Regelwerk, das für jedes Unternehmen innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile an
verbindlich ist. eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt
für Verletzungsgefahren. Jede Branche hat außerdem andere
PFLICHTEN An forderungen und Risiken.
Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehören demnach
alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeits - VERBANDKÄSTEN
un fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheits- Als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System sind
gefahren. Auch müssen Vorbereitungen für eine wirksame DIN-Normen nur ein Hinweis auf Minimalanforderungen bei der
Erste Hilfe getroffen werden. Dazu gehört ebenso geeignetes Ausstattungsmenge und Ausstattungsqualität – zum Beispiel bei
Personal wie eine geeignete Ausstattung für den Ernstfall. Verbandkästen. Hier sind die Normen DIN 13157 für einen kleinen
Verbandkasten und DIN 13169 für einen großen Verbandskasten
ERSTE HILFE als Basisausstattung zu werten. Umfangreichere Inhalte oder
Die Grundsätze der Prävention schreiben ebenso vor, dass das Erste- höhere Ausstattungsqualität – gerade bei Verbandstoffen – sind
Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich jedoch immer empfehlenswert.
ist. Es ist in geeigneten Vorrichtungen aufzubewahren und muss,
gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge
bereitgehalten und rechtzeitig ergänzt und erneuert werden.
Großer Verbandkasten (DIN 13169) Kleiner Verbandkasten (DIN 13157)
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
von 51 bis 300 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 von 1 bis 50 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157
je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben von 1 bis 20 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157
von 21 bis 100 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 c) auf Baustellen
ab 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 von 1 bis 10 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157
c) auf Baustellen 1 Verbandkasten DIN 13169 Verbandkästen DIN 13157 sind auch für Tätigkeiten
Betrieblicher Arbeitsschutz je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 im Außendienst einsetzbar.
von 11 bis 50 Beschäftigten
10 Wichtige Information: Ein großer Verbandkasten DIN 13169
kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157
ersetzt werden.
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